5 U 218/03•Oberlandesgericht Köln, 2006-02-15, 5 U 218/03
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 218/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-02-15
Aktenzeichen: 5 U 218/03
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:0215.5U218.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 26. November 2003 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Aachen 11 O 10/02 - wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn die Beklagten nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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