Oberlandesgericht Köln, 2006-02-14, 3 U 41/05

3 U 41/05Obergericht14.02.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 3 U 41/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-02-14

Aktenzeichen: 3 U 41/05

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:0214.3U41.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Normen: VOB/A § 4

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 11.01.2005 in Verbindung mit dem Ergänzungsurteil vom 29.03.2005 (5 O 315/04) wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens und die weiteren Kosten der Streithelferin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagte und deren Streithelferin durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, sofern nicht die Beklagte oder deren Streithelferin jeweils vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

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