2 U 135/05•Oberlandesgericht Köln, 2006-02-14, 2 U 135/05
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 U 135/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-02-14
Aktenzeichen: 2 U 135/05
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:0214.2U135.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 20. Oktober 2005 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 12 O 225/05 - wird als unzulässig verworfen.
Der Antrag des Klägers vom 4. Januar 2006 auf Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird abgelehnt.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.