16 Wx 238/05•Oberlandesgericht Köln, 2006-02-10, 16 Wx 238/05
Oberlandesgericht Köln, 2006-02-10, 16 Wx 238/05
16 Wx 238/05Obergericht10.02.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 238/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-02-10
Aktenzeichen: 16 Wx 238/05
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:0210.16WX238.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Es wird festgestellt, dass die vom Landgericht Köln mit Beschluss vom 23.12.2005 - 34 T 30/05 - bestätigte Haftanordnung des Amtsgerichts Köln vom 01.12.2005 - 507 c XIV 389/05 - rechtswidrig war.
Der Antragsteller hat die außergerichtlichen Kosten des gesamten Verfahrens zu tragen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.