16 Wx 220/05•Oberlandesgericht Köln, 2006-02-09, 16 Wx 220/05
Oberlandesgericht Köln, 2006-02-09, 16 Wx 220/05
16 Wx 220/05Obergericht09.02.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 220/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-02-09
Aktenzeichen: 16 Wx 220/05
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:0209.16WX220.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige weitere Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 11.10.2005 - 29 T 263/03 - aufgehoben.
Die sofortige Beschwerde der Antragsgegner gegen den Beschluss des Amtsgerichts Brühl vom 03.09.2003 - 90 II WEG 95/02 - wird zurückgewiesen.
Es bleibt bei der Ungültigkeitserklärung der Beschlüsse der Eigentümerversammlung vom 26.11.2002 zu TOP 2 (Jahresabrechnung 2001) und TOP 3 (Fahrradabstellmöglichkeiten).
Die Gerichtskosten des Beschwerde- und Rechtsbeschwerdeverfahrens tragen die Antragsgegner. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten erfolgt nicht.
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