12 UF 70/05•Oberlandesgericht Köln, 2006-02-09, 12 UF 70/05
Oberlandesgericht Köln, 2006-02-09, 12 UF 70/05
12 UF 70/05Obergericht09.02.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 12 UF 70/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-02-09
Aktenzeichen: 12 UF 70/05
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:0209.12UF70.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Zivilsenat
Tenor
Auf die Gegenvorstellung der Antragsgegnerin wird der im vorliegenden Rechtsstreit am 15.12.2005 mitverkündete Streitwertbeschluss teilweise abgeändert und die Festsetzung des Gegenstandswerts des Berufungsrechtsstreits wie folgt neu gefasst:
a. Wert der Berufung des Antragstellers 16.842,00 EUR,
b. Wert der Berufung der Antragsgegnerin 12.014,40 EUR,
c. Gesamtstreitwert der Berufungen 28.856,40 EUR.
Entgegen der Anregung der Antragsgegnerin bleibt die in dem am 15.12.2005 verkündeten Urteil des erkennenden Senats enthaltene Kostenentscheidung aufrechterhalten.
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