6 W 8/06•Oberlandesgericht Köln, 2006-02-07, 6 W 8/06
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 W 8/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-02-07
Aktenzeichen: 6 W 8/06
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:0207.6W8.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Die Beschwerde der Klägerin vom 2. Januar 2006 gegen den Streitwertbeschluss der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 15. Dezember 2005 – 31 O 676/05 – wird aus den Gründen des Nichtabhilfebeschlusses der Kammer vom 17. Januar 2006, denen sich der Senat anschließt und denen nichts hinzuzufügen ist, zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet, § 68 Abs. 3 GKG. Der Festsetzung eines Beschwerdewertes bedarf es aus diesem Grunde nicht.
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