3 U 111/04•Oberlandesgericht Köln, 2006-02-07, 3 U 111/04
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 3 U 111/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-02-07
Aktenzeichen: 3 U 111/04
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:0207.3U111.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Normen: BGB § 812 Abs. 1 Satz 2
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 17. Juni 2004 (15 O 783/03) abgeändert. Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch die Beklagten durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
Die Revision wird zugelassen.
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