Oberlandesgericht Köln, 2006-02-07, 3 U 111/04

3 U 111/04Obergericht07.02.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 3 U 111/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-02-07

Aktenzeichen: 3 U 111/04

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:0207.3U111.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Normen: BGB § 812 Abs. 1 Satz 2

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 17. Juni 2004 (15 O 783/03) abgeändert. Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch die Beklagten durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Die Revision wird zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.