Oberlandesgericht Köln, 2006-01-31, 9 U 158/05

9 U 158/05Obergericht31.01.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 9 U 158/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-01-31

Aktenzeichen: 9 U 158/05

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:0131.9U158.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 28.1.2005 verkündete Urteil der 17. Zivilkammer des Landgericht Köln – 17 O 395/03 – teilweise abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leistet.

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