Oberlandesgericht Köln, 2006-01-31, 22 U 112/05

22 U 112/05Obergericht31.01.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 22 U 112/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-01-31

Aktenzeichen: 22 U 112/05

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:0131.22U112.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 02.06.2005 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 8 O 455/04 – wie folgt abgeändert und neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung i. H. v. 110 % eines jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, sofern nicht der Beklagte vor einer Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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