Oberlandesgericht Köln, 2006-01-31, 22 U 109/05

22 U 109/05Obergericht31.01.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 22 U 109/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-01-31

Aktenzeichen: 22 U 109/05

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:0131.22U109.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 17.06.2005 verkündete Zwischenurteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 7 O 416/04 - wird zurückgewiesen.

Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die Klägerin wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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