Oberlandesgericht Köln, 2006-01-27, 2 Ws 37/06

2 Ws 37/06Obergericht27.01.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 37/06 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-01-27

Aktenzeichen: 2 Ws 37/06

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:0127.2WS37.06.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Normen: StGB § 56 f

Tenor

Die angefochtene Entscheidung wird aufgehoben.

Die Strafe aus dem Strafbefehl des Amtsgerichts Bonn vom 20.08.1998

  • 71 Ds 368/98 - wird erlassen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der hierin dem

Verurteilten entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.

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