1 U 45/05•Oberlandesgericht Köln, 2006-01-27, 1 U 45/05
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 1 U 45/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-01-27
Aktenzeichen: 1 U 45/05
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:0127.1U45.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 13.5.2005 - 16 O 241/01 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird kostenpflichtig abgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin aufer-
legt.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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