11 U 57/03•Oberlandesgericht Köln, 2006-01-25, 11 U 57/03
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 11 U 57/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-01-25
Aktenzeichen: 11 U 57/03
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:0125.11U57.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 14.03.2003 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 12 O 23/02 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 94.889,37 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.08.2002 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits - beider Rechtszüge - tragen der Kläger zu 14 % und die Beklagte zu 86 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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