Oberlandesgericht Köln, 2006-01-24, 83 Ss-OWi 68/05

83 Ss-OWi 68/05Obergericht24.01.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 83 Ss-OWi 68/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-01-24

Aktenzeichen: 83 Ss-OWi 68/05

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:0124.83SS.OWI68.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Tenor

Der Zulassungsantrag wird als unbegründet verworfen.

Die Rechtsbeschwerde gilt damit als zurückgenommen.

Die Kosten des Verfahrens vor dem Beschwerdegericht trägt der Betroffene.

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