22 U 55/05•Oberlandesgericht Köln, 2006-01-24, 22 U 55/05
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 22 U 55/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-01-24
Aktenzeichen: 22 U 55/05
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:0124.22U55.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten und unter Zurückweisung der Anschlussberufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 22.02.2005 - 27 O 442/02 - abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits – beider Instanzen – trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch den Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages ab-zuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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