Oberlandesgericht Köln, 2006-01-24, 22 U 55/05

22 U 55/05Obergericht24.01.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 22 U 55/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-01-24

Aktenzeichen: 22 U 55/05

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:0124.22U55.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten und unter Zurückweisung der Anschlussberufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 22.02.2005 - 27 O 442/02 - abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits – beider Instanzen – trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch den Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages ab-zuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.