Oberlandesgericht Köln, 2006-01-20, 19 U 124/05

19 U 124/05Obergericht20.01.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 19 U 124/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-01-20

Aktenzeichen: 19 U 124/05

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:0120.19U124.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 02.06.2005 verkündete Urteil der 22. Zivilkammer des Landgerichts Köln (22 0 129/05) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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