12 U 37/05•Oberlandesgericht Köln, 2006-01-19, 12 U 37/05
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 12 U 37/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-01-19
Aktenzeichen: 12 U 37/05
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:0119.12U37.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 14.April 2005 verkündete Urteil der
- Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 7 O 501/04 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung wegen der Prozesskosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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