Oberlandesgericht Köln, 2006-01-19, 12 U 37/05

12 U 37/05Obergericht19.01.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 12 U 37/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-01-19

Aktenzeichen: 12 U 37/05

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:0119.12U37.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 14.April 2005 verkündete Urteil der

  1. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 7 O 501/04 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung wegen der Prozesskosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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