4 UF 209/04•Oberlandesgericht Köln, 2006-01-18, 4 UF 209/04
Oberlandesgericht Köln, 2006-01-18, 4 UF 209/04
4 UF 209/04Obergericht18.01.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 4 UF 209/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-01-18
Aktenzeichen: 4 UF 209/04
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:0118.4UF209.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
I.
Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin (Kindesmutter) wird der Be-schluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Brühl vom 22. September 2004 - 32 F 26/03 - abgeändert.
Der Antragsgegnerin wird das alleinige Personensorgerecht über das gemeinsame Kind der Beteiligten zu 1. und 2., E L, geb. am 03.03.1997, übertragen.
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den vorgenannten Beschluss des Familiengerichts Brühl wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller. Im Übrigen verbleibt es für die erste Instanz bei der Kostenentscheidung des Familiengerichts in dem angegriffenen Beschluss.
II.
Der Antragsgegnerin wird zur Durchführung des eigenen Beschwerdeverfahrens wie auch zur Abwehr der Beschwerde des Antragstellers ratenfreie Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin M bewilligt.
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