2 Ws 617/05•Oberlandesgericht Köln, 2006-01-18, 2 Ws 617/05
Oberlandesgericht Köln, 2006-01-18, 2 Ws 617/05
2 Ws 617/05Obergericht18.01.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 617/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-01-18
Aktenzeichen: 2 Ws 617/05
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:0118.2WS617.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Normen: STPO § 120
Tenor
Der Haftbefehl des Landgerichts Aachen vom 03.08.2005 (64 Kls 103 Js 633/04 - 23/05 -) wird aufgehoben.
Die Staatskasse trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die hierin entstanden notwendigen Auslagen des Angeklagten.
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