9 U 60/05•Oberlandesgericht Köln, 2006-01-17, 9 U 60/05
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 9 U 60/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-01-17
Aktenzeichen: 9 U 60/05
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:0117.9U60.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 10.2.2005 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 24 O 215/04 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistete.
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