9 U 103/05•Oberlandesgericht Köln, 2006-01-17, 9 U 103/05
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 9 U 103/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-01-17
Aktenzeichen: 9 U 103/05
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:0117.9U103.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 20. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 27.4.20005 - 20 O 558/04 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte 17.912,43 EUR nebst Zinsen von 5 % über dem Basiszinssatz ab 17. Januar 2006 (Urteilserlass) an die Klägerin zu zahlen hat.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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