Oberlandesgericht Köln, 2006-01-17, 4 U 27/05

4 U 27/05Obergericht17.01.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 4 U 27/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-01-17

Aktenzeichen: 4 U 27/05

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:0117.4U27.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

werden die Parteien gemäß § 522 Abs. 2 Satz 2 ZPO darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Aachen vom 20. September 2005 – 8 0 510/04 – gemäß § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO zurückzuweisen, weil die Berufung keine Aussicht auf Erfolg, die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat und die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts nicht erfordert.

Die Beklagte hat Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 3. Februar 2006.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.