3 U 58/05•Oberlandesgericht Köln, 2006-01-17, 3 U 58/05
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 3 U 58/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-01-17
Aktenzeichen: 3 U 58/05
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:0117.3U58.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 30. März 2005 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bergheim – 24 C 254/03 – wird auf ihre Kosten mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der zu zahlende Betrag auf 3.311,20 € lautet.
In Höhe von 15,71 € wird die Klage abgewiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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