6 U 116/05•Oberlandesgericht Köln, 2006-01-13, 6 U 116/05
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 116/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-01-13
Aktenzeichen: 6 U 116/05
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:0113.6U116.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 2. Juni 2005 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 O 17/05 - wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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