Oberlandesgericht Köln, 2006-01-10, 9 U 92/05

9 U 92/05Obergericht10.01.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 9 U 92/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-01-10

Aktenzeichen: 9 U 92/05

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:0110.9U92.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 14.04.2005 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 24 O 183/04 - abgeändert:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % der vollstreckbaren Forderung abwenden, wenn die Beklagte nicht zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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