9 U 92/05•Oberlandesgericht Köln, 2006-01-10, 9 U 92/05
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 9 U 92/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-01-10
Aktenzeichen: 9 U 92/05
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:0110.9U92.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 14.04.2005 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 24 O 183/04 - abgeändert:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % der vollstreckbaren Forderung abwenden, wenn die Beklagte nicht zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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