40 HEs 37-41/05•Oberlandesgericht Köln, 2005-12-29, 40 HEs 37-41/05
Oberlandesgericht Köln, 2005-12-29, 40 HEs 37-41/05
40 HEs 37-41/05Obergericht29.12.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 40 HEs 37-41/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-12-29
Aktenzeichen: 40 HEs 37-41/05
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2005:1229.40HES37.41.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Normen: StPO § 121
Tenor
Die Fortdauer der Untersuchungshaft über 6 Monate hinaus wird mit der Maßgabe angeordnet, dass
-
der Haftbefehl gegen den Angeklagten P. nicht mehr auf Fall 15 der Anklage gestützt wird und es sich um insgesamt 28 Fälle handelt
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gegen den Angeklagten J. dringender Tatverdacht der Steuerhehlerei (nur) in 26 Fällen besteht, wobei es sich bei dem letzten Fall um Fall 39 der Anklage handelt.
Die weitere Haftprüfung wird für die Dauer von drei Monaten dem nach den allgemeinen Vorschriften zuständigen Gericht übertragen.
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