83 Ss 72/05•Oberlandesgericht Köln, 2005-12-27, 83 Ss 72/05
Oberlandesgericht Köln, 2005-12-27, 83 Ss 72/05
83 Ss 72/05Obergericht27.12.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 83 Ss 72/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-12-27
Aktenzeichen: 83 Ss 72/05
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2005:1227.83SS72.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
Unter Verwerfung des weitergehenden Rechtsmittels wird das angefochtene Urteil auf die Revision hinsichtlich
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der Änderung des Schuldspruchs,
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der Einzelstrafen zu den Fällen 2., 3. und 4. der Anklage sowie
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der Gesamtstrafe
mit den jeweils zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung des Rechtsfolgenausspruchs wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch ü-ber die Kosten der Revision - an eine andere Strafkammer des Landgerichts Bonn zurückverwiesen.
Die dem Schuldspruch des amtsgerichtlichen Urteils angefügte Liste der angewendeten Vorschriften wird wie folgt berichtigt: §§ 185, 240, 241, 23, 53 StGB.
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