17 W 279/05•Oberlandesgericht Köln, 2005-12-23, 17 W 279/05
Oberlandesgericht Köln, 2005-12-23, 17 W 279/05
17 W 279/05Obergericht23.12.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 17 W 279/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-12-23
Aktenzeichen: 17 W 279/05
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2005:1223.17W279.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Die Kostenfestsetzung für die zweite Instanz aufgrund des Kostenfestsetzungsantrages der Antragsgegnerin vom 01. August 2005 wird abgelehnt. Der Kostenfestsetzungsbeschluss des Rechtspflegers beim Landgericht Köln vom 08. September 2005 - 65 O 9/03 - wird aufgehoben.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragsgegnerin.
Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren: 3.695,53 EUR.
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