11 U 46/05•Oberlandesgericht Köln, 2005-12-21, 11 U 46/05
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 11 U 46/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-12-21
Aktenzeichen: 11 U 46/05
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2005:1221.11U46.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 31.01.2005 (15 O 641/05) dahin abgeändert, dass die Beklagte unter Abweisung der weitergehenden Klage verurteilt wird, an den Kläger 8.170,93 EUR nebst Zin-sen seit dem 06.08.2004 i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen.
Im übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger zu 28 % und die Beklagte zu 72 %.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 9 % und die Beklagte zu 91 %.
Die Kosten der Streithelferin tragen der Kläger zu 28 % und die Streithelferin zu 72 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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