Oberlandesgericht Köln, 2005-12-21, 11 U 46/05

11 U 46/05Obergericht21.12.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 11 U 46/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-12-21

Aktenzeichen: 11 U 46/05

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2005:1221.11U46.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 31.01.2005 (15 O 641/05) dahin abgeändert, dass die Beklagte unter Abweisung der weitergehenden Klage verurteilt wird, an den Kläger 8.170,93 EUR nebst Zin-sen seit dem 06.08.2004 i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen.

Im übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger zu 28 % und die Beklagte zu 72 %.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 9 % und die Beklagte zu 91 %.

Die Kosten der Streithelferin tragen der Kläger zu 28 % und die Streithelferin zu 72 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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