Oberlandesgericht Köln, 2005-07-29, 19 U 4/05

19 U 4/05Obergericht29.07.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 19 U 4/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-07-29

Aktenzeichen: 19 U 4/05

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2005:0729.19U4.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 17.12.2004 verkündete Urteil der 7. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln (87 O 32/02) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte ihrerseits vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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