Oberlandesgericht Köln, 2005-07-27, 19 W 27/05

19 W 27/05Obergericht27.07.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 19 W 27/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-07-27

Aktenzeichen: 19 W 27/05

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2005:0727.19W27.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Rechtsanwälte T, C & Kollegen wird der Kostenausspruch ist dem am 28.01.2005 verkündeten Versäumnisurteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Köln (-18 O 388/04-)teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin 40% und die Rechtsanwälte T, C & Kollegen 60% zu tragen.

Im Übrigen wird die sofortige Beschwerde zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Klägerin zu 40% und den Rechtsanwälten T, C & Kollegen zu 60% auferlegt.

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