Oberlandesgericht Köln, 2005-07-26, 9 U 100/04

9 U 100/04Obergericht26.07.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 9 U 100/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-07-26

Aktenzeichen: 9 U 100/04

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2005:0726.9U100.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Das Versäumnisurteil des Senats vom 15.2.2005 - 9 U 100/04 - wird aufrechterhalten.

Die weiteren Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistete.

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