16 U 12/03•Oberlandesgericht Köln, 2005-07-25, 16 U 12/03
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 U 12/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-07-25
Aktenzeichen: 16 U 12/03
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2005:0725.16U12.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
wird das am 18.07.2005 verkündete Urteil von Amts wegen gem. § 319 Abs. 1 ZPO dahingehend berichtigt, dass der Prozessbevollmächtigte der Beklagten seinen Kanzleisitz in E (nicht B) hat und dass in den Entscheidungsgründen Seite 13 Satz 1 die genannte Gesamtsumme mit 28.799,07 EUR (anstatt 35.404,07 EUR) angegeben wird sowie Seite 14 erster Absatz Satz 2 wie folgt lautet: "Daraus ergibt sich ein Betrag von 3.234,48 EUR" (anstatt 9.839,48 EUR).
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