Oberlandesgericht Köln, 2005-07-20, 5 U 200/04

5 U 200/04Obergericht20.07.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 200/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-07-20

Aktenzeichen: 5 U 200/04

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2005:0720.5U200.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 24. November 2004 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 11 O 156/03 - wird zurückgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn der Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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