Oberlandesgericht Köln, 2005-07-19, 4 U 35/04

4 U 35/04Obergericht19.07.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 4 U 35/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-07-19

Aktenzeichen: 4 U 35/04

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2005:0719.4U35.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 5. November 2004 - 15 0 529/03 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 3.216,09 EUR nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 13.08.2003 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits beider Rechtszüge tragen der Kläger zu 3/5 und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 2/5.

Die Vollstreckung kann durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abgewendet werden, wenn nicht der Gegner vor der Vollstreckung entsprechende Sicherheit leistet.

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