4 U 35/04•Oberlandesgericht Köln, 2005-07-19, 4 U 35/04
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 4 U 35/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-07-19
Aktenzeichen: 4 U 35/04
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2005:0719.4U35.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 5. November 2004 - 15 0 529/03 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 3.216,09 EUR nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 13.08.2003 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits beider Rechtszüge tragen der Kläger zu 3/5 und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 2/5.
Die Vollstreckung kann durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abgewendet werden, wenn nicht der Gegner vor der Vollstreckung entsprechende Sicherheit leistet.
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