Oberlandesgericht Köln, 2005-07-05, 9 U 190/04

9 U 190/04Obergericht05.07.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 9 U 190/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-07-05

Aktenzeichen: 9 U 190/04

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2005:0705.9U190.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 5.10.2004 verkündete Zwischen-Urteil der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 85 O 12/04 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistete.

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