9 U 190/04•Oberlandesgericht Köln, 2005-07-05, 9 U 190/04
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 9 U 190/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-07-05
Aktenzeichen: 9 U 190/04
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2005:0705.9U190.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 5.10.2004 verkündete Zwischen-Urteil der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 85 O 12/04 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistete.
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