Oberlandesgericht Köln, 2005-06-28, 9 U 59/04

9 U 59/04Obergericht28.06.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 9 U 59/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-06-28

Aktenzeichen: 9 U 59/04

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2005:0628.9U59.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Das am 26.02.2004 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 24 O 115/02 - wird dahingehend abgeändert, dass die durch die Anrufung des unzuständigen Landgerichts Ellwangen entstandenen Mehrkosten dem Kläger auferlegt werden.

Im Übrigen wird die Berufung gegen das Urteil zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.