22 W 33/05•Oberlandesgericht Köln, 2005-06-21, 22 W 33/05
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 22 W 33/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-06-21
Aktenzeichen: 22 W 33/05
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2005:0621.22W33.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Tenor
Auf die von den Prozessbevollmächtigten des Antragsgegners im eigenen Namen eingelegte Beschwerde vom 23.03.2005 wird der Streitwertbeschluss des Landgerichts Aachen vom 17.03.2005 - 12 OH 31/03 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Streitwert für das selbständige Beweisverfahren wird auf 57.350,-- EUR festgesetzt.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet (§ 68 Abs.3 GKG).
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