7 U 29/04•Oberlandesgericht Köln, 2005-06-02, 7 U 29/04
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 7 U 29/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-06-02
Aktenzeichen: 7 U 29/04
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2005:0602.7U29.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 30.01.2004 - 1 O 459/00 - wird unter teilweiser Abänderung dieses Urteils der Klageanspruch dem Grunde nach insgesamt für gerechtfertigt erklärt.
Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.
Die Revision gegen dieses Urteil wird zugelassen.
Zur weiteren Verhandlung und Entscheidung über die Schadenshöhe wird der Rechtsstreit an das Landgericht Bonn zurückverwiesen, dem auch die Entscheidung über die Kosten - einschließlich der zweitinstanz-lichen Kosten - des Rechtsstreits vorbehalten bleibt.
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