Oberlandesgericht Köln, 2005-05-27, 6 U 196/04

6 U 196/04Obergericht27.05.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 U 196/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-05-27

Aktenzeichen: 6 U 196/04

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2005:0527.6U196.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

1.) Die Berufung der Klägerin gegen das am 9.9.2004 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 O 246/04 - wird zurückgewiesen.

2.) Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

3.) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann jedoch die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

4.) Die Revision wird nicht zugelassen.

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