2 U 151/04•Oberlandesgericht Köln, 2005-05-09, 2 U 151/04
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 U 151/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-05-09
Aktenzeichen: 2 U 151/04
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2005:0509.2U151.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Kläger gegen das am 30. November 2004 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Aachen – 8 O 164/04 – durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
Die Kläger erhalten Gelegenheit, hierzu bis zum 30. Mai 2005 Stellung zu nehmen. Mit einer Verlängerung der Frist kann nicht gerechnet werden.
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