14 WF 21/05•Oberlandesgericht Köln, 2005-05-09, 14 WF 21/05
Oberlandesgericht Köln, 2005-05-09, 14 WF 21/05
14 WF 21/05Obergericht09.05.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 14 WF 21/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-05-09
Aktenzeichen: 14 WF 21/05
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2005:0509.14WF21.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 14. Zivilsenat
Tenor
Auf die Beschwerde des Klägers wird der Streitwertfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bergisch Gladbach vom 17. Dezember 2004 - 26 F 128/03 - unter Zurückweisung der weitergehenden Beschwerde teilweise abgeändert.
Der Streitwert für die anwaltlichen Verhandlungs- und Beweisgebühren wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt, derjenige für die anwaltlichen Prozessgebühren auf 20.000 EUR.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.