20 U 127/04•Oberlandesgericht Köln, 2005-05-06, 20 U 127/04
Oberlandesgericht Köln, 2005-05-06, 20 U 127/04
20 U 127/04Obergericht06.05.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 20 U 127/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-05-06
Aktenzeichen: 20 U 127/04
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2005:0506.20U127.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Berufungsklägers gegen das am 23.07.2004 verkündete Teilurteil des Landgerichts Aachen - 8 O 668/97 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß der Tenor des ange-fochtenen Urteils wie folgt teilweise neu gefasst wird:
Die Verzinsung der Hauptforderung ermäßigt sich auf 4 % seit dem 23.4.2004. Der Berufungskläger trägt die außergerichtlichen Kosten der Berufungsbeklagten einschließlich derjenigen außer-gerichtlichen Kosten, die im selbständigen Beweisverfahren des Landgerichts Aachen 8 OH 32/97 angefallen sind, sowie die im Verfahren des ersten Rechtszuges angefallenen Gerichtskosten zur Hälfte; die eigenen außergerichtlichen Kosten des Berufungsklägers werden nicht erstattet.
Die Kosten der Berufung trägt der Berufungskläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Berufungskläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des vorliegenden Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Berufungsbeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Geldbetrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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