11 U 167/04•Oberlandesgericht Köln, 2005-05-04, 11 U 167/04
Oberlandesgericht Köln, 2005-05-04, 11 U 167/04
11 U 167/04Obergericht04.05.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 11 U 167/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-05-04
Aktenzeichen: 11 U 167/04
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2005:0504.11U167.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 05.08.2004 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Aachen – 1 O 285/01 – unter Zurückweisung des weiter gehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
In Höhe von 318,82 € ( = 623,55 DM entgangener Gewinn für die nicht erbrachten Werkleistungen) verbleibt es bei der Abweisung der Klage.
Wegen des übrigen Klagebegehrens wird das Urteil des Landgerichts nebst dem zugrunde liegenden Verfahren aufgehoben. Die Sache wird insoweit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen, das auch über die Kosten des Berufungsverfahrens zu entscheiden hat.
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