8 Ss-OWi 98/05•Oberlandesgericht Köln, 2005-05-02, 8 Ss-OWi 98/05
Oberlandesgericht Köln, 2005-05-02, 8 Ss-OWi 98/05
8 Ss-OWi 98/05Obergericht02.05.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 8 Ss-OWi 98/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-05-02
Aktenzeichen: 8 Ss-OWi 98/05
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2005:0502.8SS.OWI98.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
I. Das angefochtene Urteil wird - unter Aufrechterhaltung der Feststellungen zur vorsätzlichen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit - mit seinen weitergehenden Feststellungen aufgehoben.
II. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde - an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Köln zurückverwiesen.
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