Oberlandesgericht Köln, 2005-04-27, 6 U 179/04

6 U 179/04Obergericht27.04.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 U 179/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-04-27

Aktenzeichen: 6 U 179/04

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2005:0427.6U179.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Normen: UWG §§ 3, 4 Nr. 11; PflSchG § 20 Abs. 2 Ziff. 2; Richtlinie 91/414/EWG

Tenor

1.)

Die Berufung der Beklagten gegen das am 24.8.2004 verkündete Urteil der 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 33 O 119/04 - wird zurückgewiesen.

2.)

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.

3.)

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann jedoch die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

4.)

Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.