Oberlandesgericht Köln, 2005-04-27, 5 U 254/02

5 U 254/02Obergericht27.04.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 254/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-04-27

Aktenzeichen: 5 U 254/02

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2005:0427.5U254.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 27.11.2002 (25 O 83/02) wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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