Oberlandesgericht Köln, 2005-03-31, 20 U 32/05

20 U 32/05Obergericht31.03.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 20 U 32/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-03-31

Aktenzeichen: 20 U 32/05

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2005:0331.20U32.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Das Rubrum des am 02.02.2005 verkündeten Vorbehalts-Anerkenntnisurteils der 11. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 91 O 162/04 - wird wegen eines offensichtlichen Schreibfehlers dahingehend berichtigt, dass der Name des Klägers zu 1) K-V I1 (nicht I2) lautet.

Die Kläger werden darauf hingewiesen, dass die Berufung unzulässig sein dürfte.

Die Kläger erhalten Gelegenheit, bis zum 20.04.2005 Stellung zu nehmen.

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