Oberlandesgericht Köln, 2005-03-23, 4 UF 119/04

4 UF 119/04Obergericht23.03.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 4 UF 119/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-03-23

Aktenzeichen: 4 UF 119/04

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2005:0323.4UF119.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bonn - vom 30. April 2004 - 40 F 247/03 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Ausübung seines Umgangsrechts mit seinem Sohn E zunächst bis zum 31.12.2006 ausgesetzt wird.

Die Anschlussbeschwerde der Antragsgegnerin gegen die Kostenentscheidung der ersten Instanz wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen der Antragsteller zu 4/5 und die Antragsgegnerin zu 1/5.

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